-- WEBONDISK OK --

02910 Qualitätsmanagement und betriebliche Mitbestimmung

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen zu beachten und wie die Betriebsräte, Personalräte oder Mitarbeitervertreter in die entsprechenden Projekte einzubinden sind. In einer Muster-Betriebsvereinbarung, die zusätzlich als editierbare Datei zur Verfügung steht, wird gezeigt, wie eine Regelung zur Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung aussehen kann.
Arbeitshilfen:
von:
Problemstellung
Bei der Einführung bzw. der Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen ist es nötig, die betroffenen Führungskräfte und Mitarbeiter rechtzeitig und umfassend zu informieren und zu beteiligen. Ohne Information und Beteiligung der Betroffenen kann kein QM-System funktionieren.
Bei der Planung und Umsetzung dieser Mitarbeiterbeteiligung stellt sich denjenigen, die für den Einführungsprozess verantwortlich sind, die Frage, inwiefern sie die betriebliche Interessenvertretung, d. h. Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung, einbeziehen sollten bzw. müssen.
Verschiedene QM-Ansätze, wie z. B. die ISO 9001:2008 oder EFQM, fordern zwar eine intensive Einbindung der Mitarbeiter. Auf die Einbeziehung der betrieblichen Interessenvertretungen wird jedoch in keinem dieser QM-Modelle explizit eingegangen. Um die Frage nach den Mitbestimmungsrechten beantworten zu können, sind die einschlägigen gesetzlichen Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), des Personalvertretungsgesetzes (PersVG) und des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG) heranzuziehen.

Weiterlesen und den „Der Qualitätsmanagement-Berater digital“ 4 Wochen gratis testen:

  • Das komplette Know-how in Sachen Qualitätsmanagement
  • Zugriff auf über 270 Fachbeiträge und 400 Arbeitshilfen
  • Onlinezugriff – überall verfügbar


Sie haben schon ein Abonnement oder testen bereits? Hier anmelden

Ihre Anfrage wird bearbeitet.
AuthError LoginModal