Zur Startseite
Zur Startseite

14110 BQM – Qualitätsstandard für Bildungsträger

„BQM” steht im engeren Sinne für „Bildungs-Qualitäts-Management”. Der Qualitätsstandard für Bildungsträger (BQM-Standard) wurde ursprünglich ausgehend von den ersten Entwürfen der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) entwickelt. Der BQM-Standard hat sich seither als Umsetzungshilfe für den Aufbau und die Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems im Bildungsbereich bewährt. Es ist zugleich ein anerkannter Qualitätsstandard für Bildungsdienstleistungen.
In der vorliegenden 4. Neuauflage haben die Autoren des Standards einerseits die Erkenntnisse aus der Arbeit des Anerkennungs- und AZAV-Beirats eingebracht und andererseits den Standard an die DIN EN ISO 9001:2015 mit Ihrer neuen Struktur und den neuen Begrifflichkeiten angepasst.
Den vollständigen Standard finden Sie hier als E-Book mit 36 Seiten im PDF-Format beigefügt.
Arbeitshilfen:
von:

1 Aus dem Vorwort

Bildungs-Qualitäts-Management
Der Qualitätsstandard für Bildungsträger (nachfolgend: BQM-Standard) wurde ursprünglich ausgehend von den ersten Entwürfen der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) entwickelt. „BQM” steht im engeren Sinne für „Bildungs-Qualitäts-Management”. Das BQM hat sich seither als Umsetzungshilfe für den Aufbau und die Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems im Bildungsbereich bewährt. Es ist zugleich ein anerkannter Qualitätsstandard für Bildungsdienstleistungen.
4. Neuauflage
Zu der 4. Neuauflage haben sich die Autoren des BQM-Standards entschieden, weil einerseits aus der Arbeit des Anerkennungs- und AZAV-Beirats immer neue Anforderungen an Träger erwachsen und andererseits mit der DIN EN ISO 9001:2015 neue Strukturen und Begrifflichkeiten Einzug gehalten haben, mit denen jeder Anbieter von Bildungsmaßnahmen in spezifischer Form konfrontiert ist.
ISO 9001
Der Text der DIN EN ISO 9001:2015 wurde einer neuen Systematik folgend erarbeitet. Er basiert auf der seitens der ISO eingeführten „High Level Structure” (Managementsystemnormen). Ansonsten erscheint im Detail besonders wichtig, dass
ausdrücklich von „Produkten und Dienstleistungen” gesprochen wird, die Bedeutung der Norm für den Dienstleistungsbereich also Hervorhebung findet;
in 5.1.1 der neuen Norm die oberste Leitung explizit aufgefordert wird, bezüglich des Qualitätsmanagements Führung und Verpflichtung zu zeigen, und dies in wesentlich stärkerer Art und Weise als bisher. Einige Beispiele aus dieser Passage der Norm: Die oberste Leitung übernimmt die Rechenschaftspflicht für die Wirksamkeit des QMS; sie stellt sicher, dass die Qualitätspolitik und die Qualitätsziele für das Qualitätsmanagement festgelegt und mit dem Kontext und der strategischen Ausrichtung der Organisation vereinbar sind. Schließlich fördert sie die Anwendung des prozessorientierten Ansatzes und das risikobasierte Denken. Es sei auch erwähnt, dass die oberste Leitung Personen einsetzt, anleitet und unterstützt, damit diese zur Wirksamkeit des QMS beitragen; Verbesserungen fördert und andere relevante Führungskräfte unterstützt, um deren Führungsrolle in deren jeweiligem Verantwortungsbereich deutlich zu machen. Diese und weitere Anforderungen machen klar, dass der „Beauftragte der obersten Leitung” zwar im Gegensatz zur Vorgängernorm nicht verwendet wird, vergleichbare Verantwortlichkeiten und Befugnisse jedoch zugewiesen werden. Die Aufgaben werden auf „breitere Schultern” verteilt und die Verantwortung des Führungsteams wird gestärkt. Es wird unabdingbar sein, einen oder mehrere Spezialisten einzusetzen, die sich – gleich dem vormaligen „Beauftragten der obersten Leitung” – in besonderer Weise für die Umsetzung der Norm einsetzen.
ein „risikobasierter Ansatz” herausgearbeitet wurde (insbesondere 4.4 sowie 6.1 – bislang wohl nur aus der DIN ISO 29990 ansatzweise bekannt); so muss die Organisation planen (6.1.2), wie Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen einzusetzen sind. Wie sind Maßnahmen in Qualitätsmanagementprozesse der Organisation zu integrieren und dort umzusetzen? (4.4) Und schließlich – wie wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen beurteilt. Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen müssen proportional zur möglichen Auswirkung auf die Konformität von Produkten und Dienstleistungen sein (nochmals 6.1.2).
Datenschutz
Hierzu auch ein – nach unserer Ansicht – praktisches Beispiel, das mehr und mehr an Bedeutung gewinnt und dennoch unterschätzt wird: der Datenschutz. Noch immer arbeiten Bildungsanbieter ohne gehörig qualifizierten und bestellten Datenschutzbeauftragten. Dies hat zur Folge, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten viele Fehler resp. Unstimmigkeiten auftreten, keiner so richtig weiß, wann Daten wie Anschrift, Geburtsort und -datum weitergegeben werden dürfen, geschweige mit „besonderen personenbezogenen Daten” (z. B. gesundheitliche Themen oder finanztechnische Daten) umzugehen ist. Gerade die neue Norm bietet adäquate Ansatzpunkte:
Loading...