07240 Technologieschutz
Know-how bzw. Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse werden in der Unternehmenspraxis trotz der großen wirtschaftlichen Bedeutung von Know-how häufig nur unzureichend geschützt. Dies ist ein Problem, denn ein effektiver Schutz von Know-how muss frühzeitig und vorsorgend angegangen werden.
Der Beitrag hilft Ihnen, Ihr schutzbedürftiges Know-how zu erfassen und zu bewerten. Sie erfahren welche Möglichkeiten Sie haben, um den Technologieschutz zu gestalten, z. B. durch Anmeldung von Schutzrechten, durch vertragliche Vereinbarungen im Arbeitsrecht, bei Kunden, Partnern und Lieferanten oder beim Outsourcen der Datenverarbeitung. Für den ungünstigen Fall, dass Ihr Know-how bereits abgeflossen ist, erfahren Sie, was Sie noch tun können, um Ihre Rechte durchzusetzen. Arbeitshilfen: von: |
1 Erfassung und Bewertung
Jedes Unternehmen verfügt über eine Vielzahl von Informationen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs oder für den geschäftlichen Erfolg von Bedeutung sind. Dies beginnt im technischen Bereich beispielsweise mit Werkstoffangaben, Rezepturen, Informationen über Verfahrensabläufe und CAD-Zeichnungen und setzt sich im kaufmännischen Bereich mit Kundenlisten, Bezugsquellen, Marketingplänen oder Strategien zur künftigen Geschäftsentwicklung fort. Wenn solche technischen oder kaufmännischen Informationen von Bedeutung für das betreffende Unternehmen sind und gleichzeitig geheim (also keinem unbegrenzten Personenkreis ohne Weiteres zugänglich sind), können sie als „Know-how” bezeichnet werden.
In diesem Beitrag zeigen wir Möglichkeiten auf,
• | das vorhandene Know-how systematisch zu erfassen und zu bewerten; |
• | konsequente Schutzstrategien zu entwickeln; |
• | Rechte des geistigen Eigentums zu nutzen; |
• | arbeitsrechtliche Gestaltungsspielräume zu nutzen; |
• | Verträge mit anderen Unternehmen zu gestalten und |
• | die IT eines Unternehmens zu schützen. |
Ausgangspunkt aller konkreten Schritte zum Schutz von Know-how muss die Erfassung und Bewertung der vorhandenen Informationen sein. Bei der Erfassung des vorhandenen Know-hows sollten alle Unternehmensteile angesprochen werden, bei denen wichtige und ggf. schutzbedürftige Informationen vorhanden sein können, und zwar unabhängig davon, ob diese Informationen bereits dokumentiert sind oder nicht. Die Erfassung kann sich an folgender Checkliste orientieren: