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02920 Betriebsbeauftragte

Ausbildungsvoraussetzungen und Weiterbildung

In diesem Beitrag werden Betriebsbeauftragte aus verschiedenen Bereichen vorgestellt, jeweils mit Angaben zu rechtlichen und sonstigen Grundlagen, den Anforderungen an die Fachkunde des Beauftragten, dazu, wer ihn ernennt bzw. bestellt, zur gesetzlichen Aus- und Fortbildungspflicht (inklusive Prüfungen, Wiederholungen, Fristen) und gegebenenfalls zum Kündigungsschutz.
von:

1 Einführung

Betriebsbeauftragte und Fachkundige Personen sind verpflichtete Personen, welche das Unternehmen bei den gesetzlichen vorgegebenen, eigenverantwortlichen Überwachungsaufgaben unterstützen. Sie werden von Vorständen und Geschäftsführern von Unternehmen benannt, da letzteren die Einhaltung der umweltrechtlichen Normen und Pflichten des Unternehmens obliegen.
Strafrechtliche Konsequenzen
Betriebsbeauftragte tragen durch ihre Überwachungsfunktion hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, dem Einwirken auf Einführung umweltfreundlicher Techniken sowie ihrer Berichtsfunktion gegenüber der Geschäftsleitung in hohem Maße zum betrieblichen Umweltschutz bei. Dies erfordert ein hohes Maß an Sachkunde und Zuverlässigkeit.
Anforderungen an Betriebsbeauftragte und gesetzliche Grundlagen
Im Folgenden werden neben den gesetzlichen Grundlagen zur Bestellung der jeweiligen Beauftragten sowie den Regeln und Fristen zur Weiterbildung die Inhalte der Fortbildung näher erläutert. Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverordnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen (z. B. www.umwelt-online.de).

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