13300 Der VDA-Band 5
Seit September 2021 kann der neue VDA Band 5 erworben werden. Die dritte Auflage ist weit mehr als eine redaktionelle Überarbeitung: Das Konsortium aus Automobilherstellern und Zulieferern hat die gesamte Praxiserfahrung seit Einführung des VDA5 im Jahr 2003 in die Neugestaltung einfließen lassen. Bereits der neue Titel zeigt, dass sich mit der Einführung der dritten Auflage viele Änderungen ergeben werden: „Mess- und Prüfprozesse – Eignung, Planung und Management”. Auf über 200 Seiten wird nun der gesamte Prozess des Managements von Prüfprozessen behandelt. Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Neuerungen der dritten Auflage zusammengefasst. von: |
1 VDA 5 – die wichtigsten Änderungen im Überblick
Die dritte Auflage des VDA-Bandes 5 ist weit mehr als eine redaktionelle Überarbeitung. Das Konsortium aus Automobilherstellern und Zulieferern hat die gesamte Praxiserfahrung seit Einführung des VDA-Bandes 5 im Jahr 2003 in die Neugestaltung einfließen zu lassen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
• | Präzisierung und damit Erweiterung des Geltungsbereichs
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• | Risikogerechte AbsicherungFür eine bestmögliche und gleichzeitig wirtschaftliche Absicherung der Produkt- und Prozessqualität wurde die risikogerechte Absicherung von Prüfentscheiden in Anlehnung an den VDI/VDE-Band 2600 übernommen, an deren Entwicklung und praktischen Erprobung TÜV Rheinland maßgeblich beteiligt war. | ||||||||||||||||
• | Einführung eines separaten Praxishandbuchs mit Anwendungsbeispielen zum gesamten VDA 5 | ||||||||||||||||
• | Lösungsansätze zu vielen praxisrelevanten Themen wie
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• | Umgang mit attributiven Prüfprozessen (Abschnitt 9)
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• | Beurteilung der fortlaufenden Eignung durch (Abschnitt 10)
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Übergang zum neuen VDA 5
Der VDA hat keine Übergangsfrist definiert. Es wird davon ausgegangen, dass bei jeder vertraglichen Vereinbarung der VDA 5 in der jeweils geltenden Fassung herangezogen wird. Mit einer geschätzten Dauer von 12–18 Monaten zwischen vertraglicher Vereinbarung und einem Eignungsnachweis im Zusammenhang mit einer Lieferung, ist damit auch grob ein Zeitraum definiert, in dem ein Übergang auf den neuen VDA-Band 5 zu empfehlen ist.
Der VDA hat keine Übergangsfrist definiert. Es wird davon ausgegangen, dass bei jeder vertraglichen Vereinbarung der VDA 5 in der jeweils geltenden Fassung herangezogen wird. Mit einer geschätzten Dauer von 12–18 Monaten zwischen vertraglicher Vereinbarung und einem Eignungsnachweis im Zusammenhang mit einer Lieferung, ist damit auch grob ein Zeitraum definiert, in dem ein Übergang auf den neuen VDA-Band 5 zu empfehlen ist.