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01901 FAQ zum QM-Beauftragten

In diesem Beitrag beantworten der Herausgeber des Handbuchs „Der Qualitätsmanagement-Berater”, Prof. Dr. Kai Höhmann und Prof. Dr. H. J. Thomann, die derzeit am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema „ISO 9001:2015”.
Bei den Antworten handelt sich um persönliche Einschätzungen – nicht um eine offizielle Stellungnahme.
Falls Sie Fragen haben, schreiben Sie uns: ulrich.pauli@de.tuv.com
von:

1 Die Revision 2015 der ISO 9001 fordert keinen QM-Beauftragten mehr. Wird unser QMB dadurch arbeitslos?

Damit ist nicht zu rechnen. Zumindest kann das nicht aus der ISO 9001:2015 abgeleitet werden. Die Oberste Leitung wird z. B. in Kapitel 5.1.1 in die Pflicht genommen sicherzustellen, dass die für das Qualitätsmanagementsystem erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen. Es sollen Personen eingesetzt, angeleitet und unterstützt werden, damit diese zur Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems beitragen. Die Oberste Leitung der Organisation muss die Verpflichtung übernehmen ein wirksames QMS sicherzustellen und zu fördern.
Nun könnte man argumentieren, damit sei die eine, zentrale Funktion eines QMB entfallen und die Aufgabe (Wirksamkeit des QMS) solle auf mehrere Personen verteilt werden. Dies wird aber mehr durch die Größe der Organisation beeinflusst als durch eine Formulierung in der Norm. Auch Kapitel 5.3 „Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in der Organisation” macht deutlich, welche Fülle von Aufgaben (a–e) als erforderlich angesehen wird, um die Wirksamkeit des QMS aufrechtzuerhalten. Die Oberste Leitung der Organisation muss Verantwortlichkeiten und Befugnisse zuweisen. Ob eine oder mehrere kompetente Personen (siehe Kap. 7.2) dafür notwendig sind, hängt wiederum von der Größe und Komplexität der Organisation ab. Ob z. B. die künftig für „das Berichten über die Leistung des QMS…” (Kap. 5.3 c) zuständige Person dann QMB heißt oder anders, ist mehr eine Frage künftiger Sprachregelungen und weniger der hierarchischen Eingruppierungen.
Das in Kap. 7.2 beschriebene Thema der Kompetenzbestimmung für Personen, die die Leistung und Wirksamkeit des QMS beeinflussen, ist zwar nicht neu, wird aber die bisherigen Weiterbildungs- Lehrgänge, z. B. zum QMB, Q-Manager, Q-Auditor usw. beeinflussen. Möglicherweise kommt ja ein „Q-Prozessbewerter” (Kap. 5.3 b) oder „Förderer der Kundenorientierung” (Kap. 5.3 d) hinzu. Unabhängig von der Frage, ob die Aufgaben im Qualitätsmanagement im Sog der Revision 2015 weiter differenziert werden, wird der Bedarf an kompetenten Fachleuten des Qualitätsmanagements eher größer als geringer werden.
 

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