10300 Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Ein Rechtsrahmen für menschenrechtliche Standards
Nach langem Ringen hat der Bundestag das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) beschlossen. Zum Jahresbeginn 2023 wird es in Kraft treten. Die neuen Rechtsvorschriften verpflichten zunächst große, ein Jahr später auch mittlere Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Verstöße können teuer werden. Die Geschäftsleitungen sehen sich unter Zugzwang. Dieser Beitrag stellt die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen vor und zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Organisation schnellstmöglich befähigen, die neuen Vorgaben rechtssicher umzusetzen. Wichtig ist, die Anforderungen nach dem LkSG in bestehende Compliancemanagementsysteme (CMS) zu integrieren. von: |
1 Belastung oder Hilfestellung
Für manche Unternehmen und Branchen ist das LkSG ein Schritt in die richtige Richtung, andere warnen vor neuen Belastungen für Unternehmen. Das Meinungsbild spiegelt sich in einer Studie von Hypo Vereinsbank und F.A.Z.-Institut wider [1] . Ein Viertel der 125 befragten Unternehmensentscheider erwartete, dass das LkSG ihre Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert, 17 Prozent versprachen sich dagegen eine bessere Wettbewerbssituation. Rund die Hälfte sah keine Auswirkungen.
Einheitliche Wettbewerbsbedingungen zumindest in Europa wird eine EU-Lieferkettenrichtlinie zur Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen bringen. Der dazu Ende Februar 2022 vorgelegte Richtlinienentwurf geht weit über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus. Danach sollen womöglich Unternehmen ab mindestens 500 Mitarbeitenden/150 Millionen Umsatz betroffen sein – in besonders risikobehafteten Branchen sogar ab 250 Mitarbeitenden. Die Rede ist von einer Haftung, wenn Lieferanten gegen die Pflichten verstoßen. Die Kontrollpflicht soll sich nicht nur auf direkte Lieferanten, sondern mehr oder weniger auf die gesamte Lieferkette beziehen. Um zu den umweltbezogenen Pflichten könnte der Aspekt Klimaschutz hinzukommen.
Allerdings liegt zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Beitrags nur eine Entwurfsfassung der künftigen Richtlinie vor. Was davon übrig bleibt, wenn die Wirtschaftslobby in Brüssel tätig geworden ist, die Mitgliegsstaaten ihre Interessen eingebracht haben und das Europäische Parlament Position bezogen hat, steht in den Sternen. Jedenfalls gilt: Das deutsche LkSG soll dann rasch an eine europäische Regelung angepasst werden.