13220 Prüfplanung
Unter Prüfplanung wird die Planung der Qualitätsprüfung verstanden. In diesem Abschnitt werden die einzelnen Schritte zur Erstellung eines Prüfplans in Anlehnung an die Vorgehensweise aus VDI/VDE/DGQ-Richtlinie 2619 erläutert. Diese Erläuterung wird durch ein Beispiel aus der mechanischen Fertigung veranschaulicht. Dabei wird aus der Zeichnung unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen an das Produkt ein Prüfplan erzeugt. Eine kurze Darstellung der Grundlagen technischer Zeichnungen erleichtert das Verständnis dieses Abschnitts. Arbeitshilfen: von: |
1 Einführung
Definition
Unter Prüfplanung wird gemäß DIN 55350-11 die Planung von Prüfung verstanden, wobei hier mit Prüfungen Qualitätsprüfungen gemeint sind.
Unter Prüfplanung wird gemäß DIN 55350-11 die Planung von Prüfung verstanden, wobei hier mit Prüfungen Qualitätsprüfungen gemeint sind.
Aufgaben
Die Aufgaben der Prüfplanung umfassen verschiedene Tätigkeiten. Diese unterteilen sich in kurzfristige und langfristige Tätigkeiten [1] [2] .
Die Aufgaben der Prüfplanung umfassen verschiedene Tätigkeiten. Diese unterteilen sich in kurzfristige und langfristige Tätigkeiten [1] [2] .
Kurzfristig ist Prüfplanung für die Prüfplanerstellung verantwortlich. Dabei wird die Prüfung durch einen Prüfplan spezifiziert und damit das Vorgehen zur Durchführung der Prüfung festgelegt. Darüber hinaus legt die Prüfplanung die Art der Ergebnisdokumentation und die weitere Datenverarbeitung fest.