11851 MITO-Anwendungsbeispiele: ESG und KI
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Die von der EU gesetzlich vorgegebenen Nachhaltigkeitsinitiativen zielen darauf ab, dass die Unternehmen transparenter und verantwortlicher als bisher in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten handeln und dies auch durch Nachhaltigkeitsberichte, ESG-Ratings und weitere Nachweise bestätigen. Vorgestellt wird ein systematisches Vorgehensmodell zur transparenten Erfüllung der CSRD/ESRS-Berichtspflichten mit dem MITO-Modell und dem MITO-Methoden-Tool. von: |
1 Einleitung
CSR
Das Thema Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung, „English Corporate Social Responsibility (CSR)” erhält einen immer höheren Stellenwert bei der Produkt- oder Dienstleistungserstellung in den Unternehmen, weil gesellschaftlich wie politisch heftig darüber diskutiert wird, wie der durch die CO2-Erwärmung verursachte Klimawandel noch in den Griff zu bekommen ist. Wobei die zu bearbeitenden Nachhaltigkeitsthemenfelder sehr vielfältig sind, wie auch die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zeigen.
Das Thema Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung, „English Corporate Social Responsibility (CSR)” erhält einen immer höheren Stellenwert bei der Produkt- oder Dienstleistungserstellung in den Unternehmen, weil gesellschaftlich wie politisch heftig darüber diskutiert wird, wie der durch die CO2-Erwärmung verursachte Klimawandel noch in den Griff zu bekommen ist. Wobei die zu bearbeitenden Nachhaltigkeitsthemenfelder sehr vielfältig sind, wie auch die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zeigen.
Weiter haben die berichtspflichtigen Unternehmen bei ihrem ersten Nachhaltigkeitsbericht auch die EU-Taxonomie-Verordnung zu beachten. Die Zusammenführung der Berichte soll es Investoren ermöglichen, Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen verknüpft zu bewerten, um ganzheitliche Entscheidungen treffen zu können.
EU-CSRD
In aktuellen gesetzlichen Verordnungen, wie beispielsweise in dem am 1. Juli 2024 für große Unternehmen in Kraft getretenen EU-CSRD-Berichtsstandard (Corporate Social Responsibility Directive) wird zukünftig von den Unternehmen ein Nachhaltigkeitsbericht gefordert, der die Folgen des unternehmerischen Handelns auf die Gesellschaft und Umwelt umfassend erläutert. Dies unter Berücksichtigung kurz-, mittel- und langfristiger Zeithorizonte. Als groß gelten demnach Unternehmen, die zwei von drei der folgenden Kriterien überschreiten:
In aktuellen gesetzlichen Verordnungen, wie beispielsweise in dem am 1. Juli 2024 für große Unternehmen in Kraft getretenen EU-CSRD-Berichtsstandard (Corporate Social Responsibility Directive) wird zukünftig von den Unternehmen ein Nachhaltigkeitsbericht gefordert, der die Folgen des unternehmerischen Handelns auf die Gesellschaft und Umwelt umfassend erläutert. Dies unter Berücksichtigung kurz-, mittel- und langfristiger Zeithorizonte. Als groß gelten demnach Unternehmen, die zwei von drei der folgenden Kriterien überschreiten:
| • | Bilanzsumme 25 Millionen Euro |
| • | Nettoumsatzerlöse 50 Millionen Euro |
| • | durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs Beschäftigten: 250 |
Auf diese Weise soll das Verständnis für den Geschäftsverlauf und die Strategie des Unternehmens zum Beispiel in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen oder die Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder mit der dahinterstehenden Produktpolitik dokumentiert werden. Die CSRD fordert die Offenlegung beziehungsweise Erklärung über die
| • | geschäftsmodellbezogene Rollenbeschreibung der Geschäftsführung und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsbelange |
| • | geschäftsmodellbezogenen Nachhaltigkeitsziele |
| • | Nachhaltigkeitsresilienz des Geschäftsmodells |
| • | geschäftsmodellbezogene Nachhaltigkeitsstrategie |
| • | geschäftsmodellbezogene Nachhaltigkeitsrisiken und Chancen |
| • | geschäftsmodellbezogene Berücksichtigung der Stakeholder-Nachhaltigkeitsinteressen |
| • | geschäftsmodellbezogene Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie |
| • | Ergebnisse einer nachhaltigkeitsbezogenen Due-Diligence-Sorgfaltsprüfung |
| • | Lokalisierung der potenziell nachteiligen Auswirkungen in der Lieferkette |
| • | relevanten Nachhaltigkeitsindikatoren für die Offenlegung (GRI-Standards) |
| • | Bestimmung der Vermögenswerte (nachhaltigkeitsbezogene Wissensbilanz) |
Für die Erstellung der oben genannten Erklärungen zur Offenlegung des Geschäftsmodells und für die Handlungsbedarfsermittlung und Wirksamkeitsprüfungen mit Aufnahme in den Nachhaltigkeitsbericht findet für die Prozessbeschreibung das BPM-Tool „Sycat” und für die Analyse und Diagnose das nachfolgend beschriebene MITO-Methoden-Tool Anwendung.
LkSG
Auch das im Januar 2024 in Deutschland in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern die Sorgfaltspflichten in Bezug auf ihre Lieferkette einzuhalten, um Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden.
Auch das im Januar 2024 in Deutschland in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern die Sorgfaltspflichten in Bezug auf ihre Lieferkette einzuhalten, um Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden.
CSDDD
Die Unternehmen müssen unter anderem über Risikoanalysen und Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt und die Gesellschaft berichten. Ergänzend dazu hat Ende Februar 2022 die Europäische Kommission einen Entwurf für eine EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) veröffentlicht. Durch diese Richtlinie sollen Unternehmen verpflichtet werden, tatsächliche und mögliche nachteilige Auswirkungen ihrer eigenen Nachhaltigkeitsaktivitäten sowie Aktivitäten ihrer Tochterunternehmen oder Aktivitäten von etablierten Geschäftspartnern in ihrer Wertschöpfungskette auf die Menschenrechte und die Umwelt zu analysieren und darauf zu reagieren. Die Inhalte dieses Richtlinienvorschlags gehen über die bereits geschlossenen Lieferkettensorgfaltspflichten im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hinaus. Nicht vorgegeben ist, mit welchen Verfahren die geforderten Nachweise und Wirksamkeitsprüfungen erstellt werden sollen.
Die Unternehmen müssen unter anderem über Risikoanalysen und Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt und die Gesellschaft berichten. Ergänzend dazu hat Ende Februar 2022 die Europäische Kommission einen Entwurf für eine EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) veröffentlicht. Durch diese Richtlinie sollen Unternehmen verpflichtet werden, tatsächliche und mögliche nachteilige Auswirkungen ihrer eigenen Nachhaltigkeitsaktivitäten sowie Aktivitäten ihrer Tochterunternehmen oder Aktivitäten von etablierten Geschäftspartnern in ihrer Wertschöpfungskette auf die Menschenrechte und die Umwelt zu analysieren und darauf zu reagieren. Die Inhalte dieses Richtlinienvorschlags gehen über die bereits geschlossenen Lieferkettensorgfaltspflichten im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hinaus. Nicht vorgegeben ist, mit welchen Verfahren die geforderten Nachweise und Wirksamkeitsprüfungen erstellt werden sollen.
2 Stufenmodell zur Erfüllung der EU- Nachhaltigkeitsberichtspflichten
Für die Erfüllung der gesetzlichen EU-Nachhaltigkeitsberichtspflichten ist es aus ganzheitlicher Sicht notwendig, die organisatorischen Voraussetzungen für die einleitend genannten CSRD-Offenlegungsinhalte zu schaffen. Die „Management, Input, Transformation, Output”(MITO)-Modellstruktur bietet eine wesentliche Unterstützung, weil sie die einzelnen Kapitel der Integrierten Managementsysteme (IMS) und den PDCA-Zyklus als Regelkreis innerhalb der fünf Modellsegmente abbildet.
MITO-CSR/ESG-Struktur
Die nachfolgend erläuterte MITO-CSR/ESG-Struktur ist ein integraler Bestandteil des MITO-Modells, das speziell entwickelt wurde, um Unternehmen bei der Umsetzung und Einhaltung von „Corporate Social Responsibility”(CSR)- und „Environmental, Social and Governance”(ESG)-Standards zu unterstützen. In einer Zeit, in der Unternehmen zunehmend dazu aufgefordert werden, Verantwortung für ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen zu übernehmen, bietet diese Struktur eine systematische Herangehensweise an nachhaltige Unternehmensführung. Die MITO-CSR/ESG-Struktur hilft Unternehmen, ihre CSR- und ESG-Ziele zu definieren, zu integrieren und zu überwachen. Sie schafft eine klare Übersicht über die Anforderungen und ermöglicht eine strategische Ausrichtung der Unternehmensprozesse, um gesellschaftlichen und ökologischen Verpflichtungen gerecht zu werden. Das Modell fördert nicht nur die Einhaltung von Standards, sondern auch die Schaffung eines nachhaltigen Mehrwerts für das Unternehmen und seine Stakeholder. Die geforderten ESG-Berichtspflichten-Nachweise werden mit dem MITO-Methoden-Tool erstellt. Das nachfolgende erläuterte Drei-Stufen-Modell zur Nachhaltigkeitspflichten-Erfüllung zeigt Abbildung 1.
Abb. 1: Standardisiertes Vorgehensmodell zur CSR-/ESG-Anforderungserfüllung
Die nachfolgend erläuterte MITO-CSR/ESG-Struktur ist ein integraler Bestandteil des MITO-Modells, das speziell entwickelt wurde, um Unternehmen bei der Umsetzung und Einhaltung von „Corporate Social Responsibility”(CSR)- und „Environmental, Social and Governance”(ESG)-Standards zu unterstützen. In einer Zeit, in der Unternehmen zunehmend dazu aufgefordert werden, Verantwortung für ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen zu übernehmen, bietet diese Struktur eine systematische Herangehensweise an nachhaltige Unternehmensführung. Die MITO-CSR/ESG-Struktur hilft Unternehmen, ihre CSR- und ESG-Ziele zu definieren, zu integrieren und zu überwachen. Sie schafft eine klare Übersicht über die Anforderungen und ermöglicht eine strategische Ausrichtung der Unternehmensprozesse, um gesellschaftlichen und ökologischen Verpflichtungen gerecht zu werden. Das Modell fördert nicht nur die Einhaltung von Standards, sondern auch die Schaffung eines nachhaltigen Mehrwerts für das Unternehmen und seine Stakeholder. Die geforderten ESG-Berichtspflichten-Nachweise werden mit dem MITO-Methoden-Tool erstellt. Das nachfolgende erläuterte Drei-Stufen-Modell zur Nachhaltigkeitspflichten-Erfüllung zeigt Abbildung 1.
Um diese ESG-bezogene-Berichtspflichten und LkGS-Anforderungen vollständig zu erfüllen, muss als Erstes in Stufe 1 über einen ganzheitlichen prozessorientierten Prozessorientierter Gestaltungs- und Entwicklungsansatz
Organisationsgestaltungs- und – Entwicklungsansatz das aktuelle Organisationssystem mit dem dazugehörenden Geschäfts-, Prozess-, und Corporate-Governance-Modell transparent beschrieben sein, um die CSR-/ESG-Aspekte in den Unternehmenszielen und in der Unternehmensstrategie angemessen zu berücksichtigen und prozessbezogen umzusetzen. Zu der transparenten Beschreibung des Geschäftsmodells gehört auch eine rollenbezogene Prozessdokumentation der vorhandenen Geschäftsprozesse, d. h. ein unternehmensspezifisches Prozessmodell, wie es ebenfalls als Grundlage für die Zertifizierung der Integrierten Managementsysteme (IMS) benötigt wird. Auch für die anforderungsgerechte IT-Applikationsimplementierung und Digitalisierung ist dieses Prozessmodell der Bezugspunkt. Für die im Prozessmodell definierten Prozesse sind die Verantwortlichkeiten, Ziele, Kompetenzen, Aufgaben und Sollkennzahlen mit den Schnittstellen zu den weiteren beteiligten Rollen klar geregelt und in Portfoliomatrizen für Zielerfüllungs- und Wirksamkeitsprüfungen sowie Audits mit digitaler Nachweisführung hinterlegt. Auf diese Weise lässt sich die Erläuterung der Geschäftstätigkeit mit den Auswirkungen auf die Natur und Gesellschaft, wie im Berichtsstandard gefordert, ausführlich und transparent dokumentieren. Als Bezugspunkt für die Erfüllung der o. g. EU-Nachhaltigkeitsberichtsforderungen findet das MITO-Modell als notwendiger ganzheitlicher prozessorientierter Organisationsansatz systematisch Anwendung. Es legt die Organisationstrukturvorgaben fest und nutzt in Stufe 2 das in Abbildung 1 gezeigte MITO-Methoden-Tool für die Bewertung der wesentlichen internen und externen Nachhaltigkeitsaspekte zur zielführenden Umsetzung der Berichtsanforderungen. Die geforderten Nachweise werden in digitaler Form erstellt. Die Ergebnisse der mit dem MITO-Tool durchgeführten Analysen, Wirksamkeitsprüfungen und Nachhaltigkeitsaudits werden anschließend in Stufe 3 im Nachhaltigkeitsbericht zur Erfüllung der Berichtsstandardpflichten veröffentlicht.
Organisationsgestaltungs- und – Entwicklungsansatz das aktuelle Organisationssystem mit dem dazugehörenden Geschäfts-, Prozess-, und Corporate-Governance-Modell transparent beschrieben sein, um die CSR-/ESG-Aspekte in den Unternehmenszielen und in der Unternehmensstrategie angemessen zu berücksichtigen und prozessbezogen umzusetzen. Zu der transparenten Beschreibung des Geschäftsmodells gehört auch eine rollenbezogene Prozessdokumentation der vorhandenen Geschäftsprozesse, d. h. ein unternehmensspezifisches Prozessmodell, wie es ebenfalls als Grundlage für die Zertifizierung der Integrierten Managementsysteme (IMS) benötigt wird. Auch für die anforderungsgerechte IT-Applikationsimplementierung und Digitalisierung ist dieses Prozessmodell der Bezugspunkt. Für die im Prozessmodell definierten Prozesse sind die Verantwortlichkeiten, Ziele, Kompetenzen, Aufgaben und Sollkennzahlen mit den Schnittstellen zu den weiteren beteiligten Rollen klar geregelt und in Portfoliomatrizen für Zielerfüllungs- und Wirksamkeitsprüfungen sowie Audits mit digitaler Nachweisführung hinterlegt. Auf diese Weise lässt sich die Erläuterung der Geschäftstätigkeit mit den Auswirkungen auf die Natur und Gesellschaft, wie im Berichtsstandard gefordert, ausführlich und transparent dokumentieren. Als Bezugspunkt für die Erfüllung der o. g. EU-Nachhaltigkeitsberichtsforderungen findet das MITO-Modell als notwendiger ganzheitlicher prozessorientierter Organisationsansatz systematisch Anwendung. Es legt die Organisationstrukturvorgaben fest und nutzt in Stufe 2 das in Abbildung 1 gezeigte MITO-Methoden-Tool für die Bewertung der wesentlichen internen und externen Nachhaltigkeitsaspekte zur zielführenden Umsetzung der Berichtsanforderungen. Die geforderten Nachweise werden in digitaler Form erstellt. Die Ergebnisse der mit dem MITO-Tool durchgeführten Analysen, Wirksamkeitsprüfungen und Nachhaltigkeitsaudits werden anschließend in Stufe 3 im Nachhaltigkeitsbericht zur Erfüllung der Berichtsstandardpflichten veröffentlicht.
3 MITO-Methoden-Tool-gestützte Umsetzung
Das systematische Vorgehensmodell zur standardisierten Nachweiserstellung für die Erfüllung der EU-CSRD-Berichtspflichten in Stufe 2 und zur systematischen Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts in Stufe 3 wird über die bereitgestellten MITO-CSRD-Referenzportfoliochecklisten mit dem MITO-Methoden-Tool umgesetzt. Abbildung 2 zeigt die einzelnen Ablaufschritte.
