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14610 Qualitätsmanagement im Gesundheits- und Sozialwesen

Leistungsträger im Gesundheits- und Sozialwesen sind gesetzlich verpflichtet, ein Qualitätsmanagement (QM) einzuführen und weiterzuentwickeln, das gilt u. a. auch für Arztpraxen und OP-Zentren. Abläufe und Tätigkeiten werden so strukturiert und schriftlich dokumentiert. Die ständige Verbesserung der einzelnen Prozesse und die interne Bewertung dienen einer Verbesserung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, der verbesserten medizinischen Versorgung des Patienten, aber auch einer höheren Arbeitszufriedenheit, Motivation der Mitarbeiter durch Eigenverantwortung und ein besseres Zeitmanagement. Dieser Beitrag mit Fokus auf dem ambulanten Gesundheitswesen soll zum einen die Grundlagen eines QM darstellen, zum anderen werden drei QM-Modelle vorgestellt, die zur Anwendung kommen können, um eine Entscheidungshilfe für die Auswahl eines QM-Modells in der Gesundheitseinrichtung zu geben.
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1 Grundlagen zum Qualitätsmanagement

Im neunten Abschnitt des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) sind die Anforderungen zur Sicherung der Qualität der Leistungserbringung einheitlich geregelt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legte in einer Richtlinie, die am 01.01.2006 in Kraft trat, die verpflichtende Einführung eines Qualitätsmanagements für ambulante Gesundheitsdienstleister fest. Im Dezember 2015 hat der G-BA eine einheitliche Qualitätsmanagementrichtlinie für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren und zugelassene Krankenhäuser beschlossen, die im November 2016 in Kraft trat. Mit § 135a SGB V werden Leistungsträger zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet, um die Ergebnisqualität und somit die Qualität der Behandlung zu verbessern [1].

1.1 Definition und Entwicklung

Qualität
In unserer Gesellschaft wird der Begriff „Qualität” vielfach verwendet. Mit diesem Wort wird ein positives Image verknüpft. Oft steht es in Verbindung mit anderen Begriffen wie z. B. Lebensqualität, Umweltqualität oder Lebensmittelqualität.
Der Begriff „Qualität” stammt aus dem Lateinischen, „qualis”, und bedeutet „wie beschaffen”. Grundsätzlich ist dieser Begriff wertneutral. In seiner Übersetzung vom lateinischen Substantiv „qualitas” steht er für Beschaffenheit, Vortrefflichkeit, Verhältnis oder Eigenschaft. Indem man die Beschaffenheit mit Anforderungen an das entsprechende Produkt verknüpft, gelangt man zum eigentlichen Qualitätsbegriff. Qualität bezieht sich immer auf inhärente Merkmale.
Inhärentes Merkmal
Die Besonderheit dieser Definition ist die Beziehung zwischen den festgelegten Anforderungen zu den konkret gemessenen Merkmalen, die sich nicht nur auf ein gefertigtes Gut, sondern auch auf eine vollbrachte Dienstleistung übertragen lässt.
Qualitätsdimensionen
Im Abschnitt 1 wird der Begriff „Ergebnisqualität” benannt. Die Ergebnisqualität einer Behandlung spielt heutzutage eine große Rolle für die Patienten. Man spricht von den sogenannten „Qualitätsdimensionen”, bestehend aus der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Diese drei Dimensionen bauen aufeinander auf und bedingen sich gegenseitig.
Ergebnisqualität
Ergebnisqualität bedeutet: „Veränderungen des gegenwärtigen und zukünftigen Gesundheitszustandes des Patienten, die dem vorausgegangenem medizinischen, d. h. ärztlichen, pflegerischen und administrativen Handeln zuschreibbar sind.” [2]
Befragungen
Wie kann man nun die Qualität einer Behandlung messen? Am häufigsten kommt ein Feedbackbogen bzw. Fragebogen zum Einsatz, auf dem der Patient anhand vorher festgelegter Kriterien seine Meinung äußern kann. Oder der Patient beantwortet die Fragen durch Ankreuzen.
Solche Feedbackbogen können von dem/der Qualitätsmanagementbeauftragten in einer Arztpraxis selbst erstellt werden oder man bezieht sie von externen Firmen, die solche Bogen gegen Gebühr zur Verfügung stellen. Diese nehmen dann auch die Auswertung vor und erstellen einen Bericht. Unter dem Gesichtspunkt des Benchmarkings ist diese Variante der externen Auswertung eine gute Alternative. Dadurch erhält man Kennzahlen von anderen Praxen der gleichen Fachrichtung (anonymisiert), mit denen man sich dann vergleichen bzw. messen kann. So können praxisinterne Schwächen besser analysiert werden, was wiederum den Prozess der Verbesserung anstößt.

1.2 Möglichkeit der Zertifizierung

Prüfung durch Dritte
Ein unparteiischer Dritter (weder die Organisation, noch ein Kunde) beurteilt bei einer Zertifizierung, ob die Forderungen an das Qualitätsmanagementsystem (QMS) erfüllt sind. Dies kann z. B. nach der Norm ISO 9001 [3] erfolgen. Die Prüfung inkludiert die Sichtung aller zum QM zugehörigen Dokumente (QM-Handbuch, QM-Verfahrensanweisungen etc.). Diese Dokumente müssen gültig in Kraft gesetzt sein, bekannt sein und regelmäßig angewendet und verbessert werden. Die Prüfung erfolgt durch das sogenannte Audit und wird von der Zertifizierungsstelle durchgeführt.
Zertifikat
Entspricht das QM beim Audit den Anforderungen der zugrunde liegenden Norm, so erhält das Unternehmen das Zertifikat. Mit diesem wird die „Konformität” des QM-Systems mit den Forderungen der Norm bestätigt. Will das Unternehmen die Zertifizierung aufrechterhalten, muss es in bestimmten Abständen auditiert werden (Überwachungsaudit und anschließende Rezertifizierung).
Gütesiegel
Das Zertifikat ist eine Art „Gütesiegel” und bescheinigt ein konformes QM-System.

2 Sektorenübergreifende Regelungen zum QM

GRG: die Grundlage
Im Sozialgesetzbuch V (SGB V) ist heute einheitlich geregelt, dass in Einrichtungen des Gesundheitswesens qualitätssichernde Maßnahmen eingeführt werden müssen. Davon betroffen sind Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Die ersten gesetzlichen Grundlagen für diese Maßnahmen wurden bereits 1989 mit dem Gesundheitsreformgesetz (GRG) geschaffen.
Wichtig!
Im Juni 1999 wurde im Rahmen der 72. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) durch eine Empfehlung der Länder beschlossen, zukünftig auch ambulante Einrichtungen im Gesundheitswesen zu einem Qualitätsmanagement zu verpflichten. Bis zum Jahre 2005 sollten diese Anforderungen stufenweise umgesetzt werden. Damit war der Grundstein für die Etablierung von Qualitätsmanagementsystemen in Arztpraxen gelegt [4]. Das am 01.01.2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz) verpflichtet auch niedergelassene Ärzte, Psychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren (MVZ) dazu, ein internes Qualitätsmanagement einzuführen.
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