14080 Qualitätsmanagement in einer Rechtsanwaltskanzlei
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Die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen bei Rechtsanwälten mit der Möglichkeit der Zertifizierung nach DIN ISO 9001 wurde Mitte der 1990er Jahre erstmals intensiv diskutiert. Die Tatsache, dass trotz der inzwischen vergangenen Zeit die Zahl der zertifizierten Kanzleien verschwindend gering ist, zeigt, dass Rechtsanwälte deren Nutzen nach wie vor nicht erkannt haben oder ihn zu ihrem eigenen Schaden leugnen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass bereits die Beschäftigung mit Qualitätsmanagement dazu führt, dass die seit Jahren oder gar Jahrzehnten praktizierten Abläufe auf Schwachstellen geprüft werden und der Nutzen sich unmittelbar einstellt. Dieser Beitrag soll zeigen, auf welche Aspekte im Rahmen des Qualitätsmanagements zu achten ist und welche Auswirkungen dies auf die Arbeitsabläufe hat. Arbeitshilfen: von: |
1 Problemstellung
Die Tätigkeit von Rechtsanwälten ist komplex und beschränkt sich nicht allein auf die Anfertigung von Schriftsätzen und die Wahrnehmung von Gerichtsterminen. So ist ein Anwalt zugleich Unternehmer: Er hat dafür zu sorgen, dass sein Kanzleibetrieb funktioniert und dafür die personellen und sachlichen Mittel bereitstehen. Er muss weiterhin die Arbeitsabläufe organisieren, damit einerseits die Lieferung seines „Produkts”, die ordnungsgemäße Bearbeitung des Mandats, sichergestellt ist und weiterhin sein Einsatz in einem angemessenen Verhältnis zum wirtschaftlichen Ergebnis steht. Kurz gesagt, auch ein Rechtsanwalt steht vor der Notwendigkeit, sich über die Art und Weise der Arbeitsabläufe in seiner Kanzlei Gedanken zu machen. Er unterscheidet sich daher nicht von anderen Unternehmern, sodass die Regeln für ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem auch für ihn gelten.
Im Gegensatz zu einem „klassischen” Unternehmer hat ein Rechtsanwalt jedoch keine kaufmännische Ausbildung erhalten. Selbst grundlegende Inhalte kaufmännischer Geschäftsführung werden weder im Studium noch im Referendariat vermittelt. Als Jurist hat ein Rechtsanwalt gelernt, das Recht anzuwenden. Mit der Führung einer Anwaltskanzlei steht er jedoch plötzlich vor der Notwendigkeit, seine Fähigkeiten am Markt anbieten und sich dort im Wettbewerb mit anderen Kanzleien behaupten zu müssen. Die damit verbundenen Entscheidungen werden dabei mangels betriebswirtschaftlicher Kenntnisse oft „aus dem Bauch heraus” getroffen. Die Folge sind nicht selten schlecht organisierte Kanzleien mit wenig sinnvollen Arbeitsabläufen und/oder großer Fehleranfälligkeit.
| Arbeitsmittel für die Problemlösung | |
| • | Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) |
| • | Berufsordnung (BO) |
| • | Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG) |
| • | Bei zertifizierten Kanzleien: Qualitätsmanagement-Dokumentation |
2 Ziele einer Rechtsanwaltskanzlei und deren Umsetzung
Lösung/Lösungsweg
Art und Inhalt des Qualitätsmanagements in einer Anwaltskanzlei haben sich an den Zielen des Rechtsanwalts zu orientieren. Dieser ist Träger des Unternehmens und bestimmt dessen Ausrichtung. Die Ziele können viele verschiedene Inhalte haben. Sie reichen nach verschiedenen Untersuchungen von dem Erwerb von Prestige über die Vermittlung von Autorität bis hin zur uneigennützigen Hilfe für andere Personen. Trotz der Vielzahl der möglichen Ziele dient die Berufsausübung eines Rechtsanwalts doch vor allem der Erzielung von Gewinn. Der Rechtsanwalt hat mit seiner Berufsausübung schließlich Geld für seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Art und Inhalt des Qualitätsmanagements in einer Anwaltskanzlei haben sich an den Zielen des Rechtsanwalts zu orientieren. Dieser ist Träger des Unternehmens und bestimmt dessen Ausrichtung. Die Ziele können viele verschiedene Inhalte haben. Sie reichen nach verschiedenen Untersuchungen von dem Erwerb von Prestige über die Vermittlung von Autorität bis hin zur uneigennützigen Hilfe für andere Personen. Trotz der Vielzahl der möglichen Ziele dient die Berufsausübung eines Rechtsanwalts doch vor allem der Erzielung von Gewinn. Der Rechtsanwalt hat mit seiner Berufsausübung schließlich Geld für seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Zunehmender Wettbewerb
Dieses Ziel – und damit zugleich auch die anderen Ziele – vermag er jedoch nur zu erreichen, wenn er am Markt bestehen kann. Das heißt, er ist gezwungen, neue Mandate zu akquirieren und zu verhindern, dass vorhandene Mandanten abwandern. Angesichts des Drucks der jährlich hinzukommenden Neueinsteiger, des Eindringens fremder Berufsträger wie Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften sowie der großen angloamerikanischen Kanzleien und nicht zuletzt der online erhältlichen Beratungen besteht für den Anwalt konkreter Handlungsbedarf, um seinen Mandantenstamm und damit die Grundlage seiner Berufsausübung langfristig an sich zu binden. Dies wiederum kann nur erreicht werden, wenn die Mandanten mit der Leistung des Rechtsanwalts zufrieden sind.
Dieses Ziel – und damit zugleich auch die anderen Ziele – vermag er jedoch nur zu erreichen, wenn er am Markt bestehen kann. Das heißt, er ist gezwungen, neue Mandate zu akquirieren und zu verhindern, dass vorhandene Mandanten abwandern. Angesichts des Drucks der jährlich hinzukommenden Neueinsteiger, des Eindringens fremder Berufsträger wie Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften sowie der großen angloamerikanischen Kanzleien und nicht zuletzt der online erhältlichen Beratungen besteht für den Anwalt konkreter Handlungsbedarf, um seinen Mandantenstamm und damit die Grundlage seiner Berufsausübung langfristig an sich zu binden. Dies wiederum kann nur erreicht werden, wenn die Mandanten mit der Leistung des Rechtsanwalts zufrieden sind.
Das vorrangige Ziel der anwaltlichen Tätigkeit ist damit – wie bei jedem anderen Dienstleister – die Herbeiführung von Kundenzufriedenheit bzw. Mandantenzufriedenheit.
Die Arbeitsabläufe in einer Kanzlei lassen sich in zwei Bereiche gliedern: Auf der einen Seite steht die anwaltliche Dienstleistung selbst, also die juristische Bearbeitung des einzelnen Mandats durch den Anwalt. Auf der anderen Seite steht die Organisation des Büroapparats, also des Instruments oder Arbeitsmittels, mit dem der Anwalt seine Leistung erbringt. In beiden Bereichen besteht erhebliches Potenzial für die Verbesserung der Leistung einer Kanzlei. Wie die Mandantenzufriedenheit in den beiden Bereichen zu erreichen ist, wird im Folgenden anhand von Beispielen erläutert.




